--- quoted from "DonAfgKilaCorleoneDaWonda" -
Der schwur auf die Schöpfung ist eine Sünde an sich, hat aber - und Allah weiss es am Besten - keine Auswirkungen auf die Diesseitige Welt, denn der Schwur ist nichtig.
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War das nichts bereits die Antwort?
Der Schwur war schon beim aussprechen nichtig und ungültig und kann somit keinen Effekt für den MEnschen auf den geschworen wurde haben.
Es ist zu vergleichen mit einem Kaufvertrag über eine Sache, die nicht mir gehört. Ich selbst kann dafür belangt werden, dass ich so einen Kaufvertrag geschlossen habe, aber der eigentliche Besitzer des Gegenstandes, über den ich einen Kaufvertrag geschlossen habe, wird deswegen nicht belangt. Er und sein Besitz bleiben gänzlich unberührt.
Entsprechend verhält es sich mit dem Schwur. Der schwörende hat auf etwas Geschworen, worüber er nicht verfügen konnte auf diese Art und Weise. Aus diesem Grund ist sein Schwur eine Sünde - unabhängig ob gebrochen oder nicht - er ist sowieso ungültig. Wie es so schön heisst: Batil. Nichtig und wirkoungslos