--- quoted from "BaIu" -
also die letzte frage kann ich dir beantworten.
Sie haben seit zehn Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Afghanistan.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Korruption bestreiten.
Sie haben ausreichende Sprachkenntnisse in Dari und Pashto.
Sie sind nicht mehr als zehn mal wegen einer Straftat verurteilt (geringfügige Verurteilungen sind unbeachtlich).
:-D
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Salam,
da ich nur den zuletzt genannten Punkt erfüllen könnte, wird es dann wohl in diesem Leben nix mehr mit der Verleihung einer afghanischen Staatsbürgerschaft.
Hält Afghanistan es nicht so wie meines Kenntnisstandes nach der Iran, dass ausländische Ehefrauen durch Eheschließung mit einem Inländer automatisch auch dessen Staatsangehörigkeit zuerkannt bekommen ?