Salam @ all,
soso, die Frau hat das Recht auf Scheidung. Sie braucht dazu ein Gericht, und muss beweisen, dass ihr Scheidungsansinnen zu Recht besteht, der Mann nicht.
Siehe Sure 65, Vers 2:
65.2. Wenn sie aber ihren Termin erreicht haben, dann haltet sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen; und nehmt als Zeugen Leute von Billigkeit unter euch, und legt Zeugnis vor Allah ab. Dies ist eine Ermahnung für diejenigen, die an Allah und an den Jüngsten Tag glauben; und dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg (Rasul)
Das heisst, der Mann verkündet seiner Frau, ich lasse mich von Dir scheiden, dann muss er noch drei Monate warten, ob sie nicht noch ein Kind von ihm erwartet, und dann sagt er ihr unter Zeugen, dass er sich scheiden lässt - und fertig, Scheidung veranlasst durch den Mann und auch für die Frau wirksam. Kommt doch einem Verstoßen ziemlich nah, denn in Sure 65 steht nichts davon, dass der Mann gewichtige Gründe für sein Scheidungsbegehren haben muss.
Und was soll das denn heissen, um des Friedens zuhause willen soll die Frau nur mit Zustimmung ihres Ehemannes einer Berufstätigkeit nachgehen ? Wird er sonst etwa neidisch oder eifersüchtig, weil sie weniger zuhause für ihn ist und ihr verdientes Geld auch noch allein für sich behalten darf ? Und weshalb kommt es offenbar nur darauf an, ob der Mann unzufrieden sein könnte und dadurch der Frieden im Hause gestört ist ? Was ist mit der Zufriedenheit der Frau, die durch ein Berufstätigkeitsverbot durchaus auch erheblich beeinträchtigt sein könnte ? Spielt scheinbar keine Rolle, denn für den Fall gibt es ja noch Sure 4, Vers 34.
Wenn es im Islam wirklich Gleichberechtigung gäbe, dann wären so viel z.T. abstruse Erklärungen, weshalb für Frauen der Aktionsradius zugunsten des Mannes prinzipiell enger geschnitten ist, gar nicht nötig.
Khoda hafez
Deutsch68