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Extra-Gesetz für schiietische Frauen!
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Afghan Forum Forum Index -> Frauen- und Menschenrechte

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Joined: 02 Apr 2004
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Post 15.03.2006 00:28:29 
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AliGee
Moderator


Joined: 26 Oct 2003
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Location: Lübeck

Nein Scully jan,
es gab und es gibt immer noch Sunniten, die sich von Schiiten sehr differenzieren wollen obwohl beide Muslime sind, und genauso umgekehrt. Was damals nach dem Tod unseres Prophetem Hazrat Mohammad (s.a.s) geschah, war rein politisch. Wir Muslime machen uns selber das Leben schwer und erfinden uns Unterschiede.
Nun zu deiner schiitischen Schule. Ich habe 7 Jahre meines Lebens auf eine Schule in Afghanistan verbracht und habe nie von solche Regeleung gelesen noch gehört.
Der Mann ist verpflichtet, dass sich die Frau gut fühlt und umgekehrt eben auch. Und Zwang gibt es nicht: Will sie nicht, will sie es eben nicht. Punkt! Keiner kann sie zwingen. Und schon garnicht während sie betet.
Außerdem ich kenne in Deutschland katholische oder jüdische Schulen. Seitwann gibt es in Afghanistan schiitische Schulen? :-) Wo war die Schule? Hör auf irgendwelche Behauptungen im Raum zu verbreiten. Das ist nicht richtig Scully und der liebe Allah sieht und weiß alles!
Das sind Lügen der Wahabiten Scully, sowas lernt man nur an Religionsschule von Ibn Taymiyah (la), oder Albani (la)
Al-Albani geht sogar ein Schritt weiter und sagt : Es ist dem Mann erlaubt von einer fremden Frau seiner Wahl gestillt zu werden und an direkt an ihren Brustwarzen zu saugen. Das ist doch zina oder nicht?
Hier kannst du selber ein Bild über seiner Aussage machen: http://www.albrhan.org/portal/index.php?show=news&action=article&id=7
Soll man jetzt behaupten, dass alle Sunniten so denken? Nein!


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Nichts in der Welt ist schwierig; es sind nur unsere Gedanken, welche den Dingen diesen Anschein geben.

Post 07.04.2009 10:30:28 
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Scully
Forum-Admin


Joined: 17 Feb 2003
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AliGee

Du triffst es auf dem Punkt genau. Vor dem Krieg in Afghanistan gab es keine grundsätzliche Unterschieden zwischen Sunniten und Schiieten. Jeder war mit sich selbst und dem Leben beschäftigt. Man brauchte noch keine Gesetze um sein Sexualleben zu regeln. Doch die Auswanderung und die politischen Einflüssen aus Iran und Pakistan haben die Afghanen weit mehr beinflusst und zugleich auch gespaltet als erwünscht. Ich war in Pakistan auf einer Schule der Harakat-e-Islami (eine der grössten schiietischen Parteien überhaupt). Hier wurden wir streng nach der schiietischen Ahkam erzogen und unterrichtet. Was ich hier erzähle sind meine eigene Erfahrungen. Was haben die Wahabiten damit zu tun? In Iran wird die Regelung des Geschlechtsverkehrs auch sehr auf Detail geregelt und gesetzlich festgelegt. Die Sighah ist auch keine Erfindung der Wahabiten. Letztendlich sind es die religiösen Gruppen selbst, die sich zur Ausübung solcher Gesetze bereit erklären und diese dann auch tatsächlich umsetzen.

und zu Al-Albani: wusstest Du, dass er mittlerweile als Kafir abgestempelt wurde/ immer noch wird?


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Eva hat den Apfel nur deshalb gegessen, weil sie endlich Kleider haben wollte. Douglas Jerrold, (1803 - 1857)

Post 07.04.2009 15:13:50 
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AliGee
Moderator


Joined: 26 Oct 2003
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Location: Lübeck

Du weißt auch, dass Hezbe Harkat, geführt von Asef Mohseni keine Partei für alle Schiiten Afghanistans war. Du sgagst selber, dass diese Spaltung früher nicht gab. Also waren auch nicht alle Schiiten Afghanistans Mitglied bzw. Anhänger von Hezbe Harakat.
Ich glaube dir aber trotzdem nicht, dass es gesagt wurde, dass eine Frau sein Gebet abbrechen muss, falls der Mann sex haben möchte.
Was Sighah im Iran anbetrifft; Es gibt viele andere Gründe warum man sich für eine Zeitehe entscheidet. Dazu gibt es bestimmte Regelung und Gründe. Es wird aber meist auch dazu missbraucht einfach Sex zu haben. Objektiv betrachtet, ist es besser als wie in islamischen Ländern in den Bordells zina zu begehen. Bordells gibt es in vielen islamischen Ländern, auch zur Zeit in Afghanistan. Zwar nicht offiziel aber es gibt sie. Und dort wird liebe gemacht und zina begangen ;-)


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Post 07.04.2009 22:41:13 
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Deutsch68
VIP


Joined: 27 Apr 2004
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Location: Hamburg

--- quoted from "knower" -

Ich kann die Aufregung nicht nachvollziehen. Durch das Gesetz wird den Frauen mehr Rechte zugesprochen unter anderem:



  • Frauen wird das Recht eingeräumt sich scheiden zu lasssen (Bisher dürfen dass nur die Männer)

  • Frauen wird das Recht eingeräum sich weiterzubilden, einer Beschäftigung nachzugehen oder medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen (Auch hier kann man davon ausghen dass es bisher nicht der fall ist)

  • Das heiratfähige Alter beträgt 16 Jahre, in manchen anderen Länder beträgt diesr 9 Jahre


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Salam knowerjan,

woher hast Du das, dass sich dank dieses abstrusen Gesetzesentwurfs Frauen einfach von ihrem Mann scheiden lassen können ? Können sie neuerdings auch rechtswirksam die Verstoßungsformel murmeln, und damit sind sie dann geschieden ?

Für die Förderung der Frauenbildung ein Extragesetz, wozu eigentlich ? Steht doch schon in der Verfassung, dass sich der afghanische Staat explizit darum kümmern soll. Und wieso wird dann mit dem Gesetz diese Förderung auf schiitische Frauen beschränkt ? Sind die bislang im Vergleich mit sunnitischen Frauen zu kurz gekommen ?

Und offiziell soll (noch - das neue Gesetz ist ja nun erstmal wieder gestoppt) )in Afghanistan das Mindestalter für Eheschließungen bei jungen Damen bei 18 Jahren gelegen haben - insofern wäre das Gesetz schon eine Verschlechterung für Frauen in Afghanistan. Was interessieren dabei dann andere islamisch geprägte Staaten, die dann zugegebenermaßen enger an der Sunna des Propheten orientiert sind ?

Interessant, dass Du auf einen der Hauptkritikpunkte an diesem Gesetz nicht eingehst. Die von die genannten angeblichen Pluspunkte, die das Gesetz mit sich tbringt, gibt es, wenn überhaupt, nur zum Preis einer regelmäßigen Sexpflicht einschließlich damit legitimierter Vergewaltigung bei gezeigter Unwilligkeit, der die Frau dann ausgeliefert ist.

Findest Du so etwas moralisch-ethisch wirklich in Ordnung ?   

Post 08.04.2009 11:01:44 
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Scully
Forum-Admin


Joined: 17 Feb 2003
Posts: 2418
Location: Suncity

der führende schiitische Geistliche des Landes will von einer Änderung des Gesetzes nichts wissen: Das Ehegesetz sei beschlossen und nicht mehr abzuändern, sagte Mohammed Asif Mohseni am Samstag vor Journalisten in Kabul. Die Kritik aus dem Ausland sei eine unzulässige Einmischung und lasse den Respekt für die afghanische Demokratie vermissen. "Wenn die Frau nicht krank ist und kein anderes Problem vorliegt, dann ist es das Recht des Mannes, Sex zu verlangen", meint Mohseni.

Mohseni erklärte, die Vorschrift könne nicht mehr geändert werden, da sie von beiden Kammern des Parlaments beschlossen und von Karsai unterzeichnet worden sei. Der Westen, der sich für die Einführung der Demokratie in Afghanistan brüste, solle diese demokratische Entscheidung respektieren, sagte der Geistliche.

Schließlich komme der Mann in der Regel für das Auskommen der Familie auf, erklärte Mohseni. Deshalb habe er Anspruch auf regelmäßigen Geschlechtsverkehr: "Können wir für diese ganzen Ausgaben einem Ehemann nicht mindestens das Recht geben, nach vier Nächten von seiner Frau Sex zu verlangen?"

Das Gesetz soll das Familienleben der schiitischen Gemeinschaft regeln.


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Eva hat den Apfel nur deshalb gegessen, weil sie endlich Kleider haben wollte. Douglas Jerrold, (1803 - 1857)

Post 12.04.2009 16:08:41 
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BaIu
Moderator


Joined: 26 Jul 2005
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Location: Da wo es schön ist ;)

--- quoted from "Deutsch68" -

Interessant, dass Du auf einen der Hauptkritikpunkte an diesem Gesetz nicht eingehst. Die von die genannten angeblichen Pluspunkte, die das Gesetz mit sich tbringt, gibt es, wenn überhaupt, nur zum Preis einer regelmäßigen Sexpflicht einschließlich damit legitimierter Vergewaltigung bei gezeigter Unwilligkeit, der die Frau dann ausgeliefert ist.

Findest Du so etwas moralisch-ethisch wirklich in Ordnung ?   

- - - - - - - - - -

was sagt ihr dazu:

Verpflichtung zum Geschlechtsverkehr nach § 1353 BGB

In § 1353 Abs.1 BGB heißt es: "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet."

Eine Verpflichtung der Ehefrau zum Beischlaf wird dem Wesen der Ehe zugesprochen.

Der Bundesgerichtshof ging im Urteil von 1966 noch soweit, zu erklären, die Ehe fordere nicht nur die Teilnahme der Ehefrau am Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann, "Vielmehr fordere die Ehe eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbiete es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen." Weiterhin gehöre zur ehelichen Gemeinschaft "in der Regel die ständige Wiederholung der geschlechtlichen Vereinigung". Der Partner, "dem es nicht gelingt, Befriedigung im Verkehr zu finden" solle doch "die Gewährung des Beischlafes als ein Opfer... bejahen, daß er den legitimen Wünschen des anderen um die Erhaltung der seelischen Gemeinschaft willen bringt"

"Die Ehe ist eine Geschlechtsgemeinschaft und verpflichtet grundsätzlich zum ehelichen Verkehr. Die Verweigerung von Anfang an ist unter Umständen Aufhebungsgrund, die spätere Verweigerung Scheidungsgrund. Zum ehelichen Leben gehört auch, die Unlust des Partners zu überwinden. Der Ehemann ist nicht darauf aus, ein Verbrechen zu begehen - manche Männer sind einfach rabiater." Wolfgang von Stetten, CDU (Christdemokratische Partei Deutschland), 1995

 “Die Frauen seien den Männern untertan wie dem Herrn” (Eph. 5, 22; vgl. Tit. 2, 3 ff.; 1 Petr. 3, 1 ff).

1 Kor. 7, 3 f.: “Dem Weibe leiste der Mann die Pflicht; gleicherweise auch das Weib dem Manne. Das Weib hat nicht Gewalt über seinen Leib, sondern der Mann; gleicherweise hat auch der Mann nicht Gewalt über seinen Leib, sondern das Weib.”  CJC 1: Utrique coniugi ab ipso matrimonii initio aequum ius et officium est, quod attinet ad actus proprios coniugalis vitae.

Findet ihr so etwas moralisch-ethisch wirklich in Ordnung ?  ;-)


Post 13.04.2009 00:15:57 
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Deutsch68
VIP


Joined: 27 Apr 2004
Posts: 4054
Location: Hamburg

Na, BaIujan,

willst Du den Eindruck erwecken, als ob deutsche Ehefrauen rechtlich nicht besser dran sind als schiitische Frauen in Afghanistan ?

Die von Dir zitierte Rechtslage ist nicht vollständig - seit 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe hierzulande ein anerkannter Straftatbestand. Auch wenn ein Ehepartner sonstwie bedrohlich oder gewalttätig auftritt, kann der Angegriffene mit dem Gewaltschutzgesetz seine Rechte wahren und braucht sich nichts gefallen zu lassen.

Und was in irgendeiner Bibelstelle steht, ist für das gesellschaftliche hier und heute in der Rechtswirksamkeit ohne Belang. Was würde mit einer Muslima passieren, die das Gleiche über Koranverse behaupten würde ?

Post 13.04.2009 15:23:23 
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BaIu
Moderator


Joined: 26 Jul 2005
Posts: 3134
Location: Da wo es schön ist ;)

na Deutsch jan,

wir wollen doch nicht alles durcheinander bringen oder?

verpflichtung der ehefrau zum geschlechtsverkehr ist ganz was anderes als vergewaltigung in der ehe !

also § 1353 Abs.1 BGB ist immernoch unverändert, d.h. laut gesetz ist die deutsche ehefrau immernoch zum beischlaf verpflichtet. für die gläubigen frauen laut bibel wohlbemerkt auch.

laut bundesfamilienministerium waren zwischen 1987 und 1991 ca. 350.000 vergewaltigten ehefrauen in deutschland. nach jahre lange diskussion wurde 1997 § 177 StGB eingeführt, das was du meinst:

§ 177 StGB Abs. 1: "Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft."

erfaßt von § 177 StGB wird also nur der erzwungene außereheliche beischlaf. der ehemann kann nur dann zum täter nach § 177 StGB werden, wenn er seine ehefrau dazu nötigt, mit einem dritten den außerehelichen beischlaf zu vollziehen. verurteilt werden kann der täter nur, wenn er in der absicht gehandelt hat, einen widerstand gewaltsam zu brechen, also vorsätzlich.


Post 13.04.2009 16:45:21 
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