also die letzte frage kann ich dir beantworten.
Sie haben seit zehn Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Afghanistan.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Korruption bestreiten.
Sie haben ausreichende Sprachkenntnisse in Dari und Pashto.
Sie sind nicht mehr als zehn mal wegen einer Straftat verurteilt (geringfügige Verurteilungen sind unbeachtlich).
:-D