Scheidungsgründe
1. Scheidungsgründe nach islam. Recht
Scheidung ohne rechtlichen Grund ist verboten. Gründe die die Scheidung rechtfertigen sind für die Hanefiten z.B. Impotenz, Kastration, Mutation des Gliedes, Elefantiasis, Lepra, Geisteskrankheiten, Abfall vom Islam.
Für die Schafeiten ist es ein zusätzlicher Scheidungsgrund, wenn der Mann nicht für den Unterhalt aufkommt.
Die Hanbaliten berücksichtigen ferner, wenn er seine Frau verlässt.
Die Malekiten geben der Frau noch weitere Gründe wie: Schlechte Behandlung der Frau, Schlagen, längere Abwesenheit des Mannes und Gefangenschaft des Mannes.
mehr:
http://www.enfal.de/fiqh01.htm
_________________
Eva hat den Apfel nur deshalb gegessen, weil sie endlich Kleider haben wollte. Douglas Jerrold, (1803 - 1857)