Hallo ihr lieben,
könnt ihr mir sagen in welchen fall eine Frau sich scheiden lassen darf?
Islamische gesehen?
| Subjects: Islam Afghan scheidung frau | |
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» Nachricht des Tages
« Sunnitische Verlobung
Hallo ihr lieben,
könnt ihr mir sagen in welchen fall eine Frau sich scheiden lassen darf?
Islamische gesehen?
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« Sunnitische Verlobung
Hallo Afsanajan,
wenn der Mann homosexuell veranlagt oder zeugungsunfähig ist oder sich weigert, seine Frau zu ernähren, obwohl er über Arbeitseinkommen verfügt. Und dann muss sie es vor Gericht beweisen, dass dem so ist.
Die Frage ist, ob sie der Mann für einen Gang vor den Scheidungsrcihter in so einem Fall dann überhaupt aus dem Haus lassen möchte :
P.Um eine Scheidung abzuwenden, sollen sich vorher Angehörige der Ehegatten als Vermittler bemühen, um mit den beiden gemeinsam zu klären, ob die Ehe wirklich besser beendet oder doch fortgesetzt werden sollte.
Rechtsstaatlich gesehen beauftragt die scheidungswillige Frau einfach einen Anwalt ihrer Wahl, und auch dann wird die Scheidung über ein Gericht abgewickelt.
KLeiner Tipp: Versuche Deinen Mann ( vorausgesetzt, es geht um Dich ) dazu zu bringen, dass er sich von Dir scheiden lassen will dann geht es schneller und einfacher, lol.
Aus dem Islam geht folgendes hervor:
-Impotenz oder Unfruchtbarkeit des Mannes (um dem eventuellen Kinderwunsch der Frau gerecht zu werden)
-Armut (weil der Mann z.B. faul ist und keine Arbeit sucht. Er ist aber als Familienoberhaupt für das materielle Wohl der Familie/seiner Frau verantwortlich)
-Gewaltanwendung seitens des Mannes
-Ablehnung gegenüber dem Mann aufgrund von sonstigen Eigenschaften des Mannes, die es der Frau subjektiv schlichtweg nicht möglich machen, weiter mit ihm zusammenzuleben.
www.islam.de hat zu dieser Frage folgende Info parat:
Scheidung seitens der Frau
wobei je nach Rechtsschule, an der man sich orientieren möchte, einer Muslima mehr oder weiger Gründe zur Verfügung stehen, die sie vor Gericht beweisen muss
Und wenn sie sich ihr Recht auf Scheidung einreichen nicht im ehevertrag hat sichern lassen, dann kann es schwer bis unmöglich werden, ihrerseits die Scheidung herbeizuführen. Davon abgesehen muss sie dann ja noch zumindest einen Teil der ihr gezahlten Brautgabe wieder an den Mann zurückgeben im Fall einer vom gericht auf ihre Veranlassung hin ausgesprochenen Scheidung.
Noch ein Grund mehr, dafür zu sorgen, dass der Mann nicht mehr will und einfach “talaq” murmelt :-P